Rechtsprechung
BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei Abweisung der Klage zur Hauptsache; Unabhängigkeit der Abweisung der Klage zur Hauptsache von dem Bestehen des zwischen den Parteien streitigen Rechtsverhältnisses
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zulässige Feststellung des Fortbestehens eines Darlehensvertrags trotz anderweitig anhängigem Verfahren mit demselben Vertragsverhältnis als Streitgegenstand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256 Abs. 2
Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei Abweisung der Klage zur Hauptsache; Unabhängigkeit der Abweisung der Klage zur Hauptsache von dem Bestehen des zwischen den Parteien streitigen Rechtsverhältnisses - datenbank.nwb.de
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Verfahrensrecht - Zur Frage anderweitiger Rechtshängigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
§§ 261, 256 ZPO
Einwand der Rechtshängigkeit - Vorgreiflichkeit bei Zwischenfeststellungswiderklage (Prof. Dr. Beate Gsell, Augsburg; ZJS 2/2010, S. 258)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 02.04.2007 - 4 O 559/05
- OLG Düsseldorf, 27.02.2009 - 17 U 65/07
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 640
- MDR 2010, 339
- WM 2010, 331
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen …
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
Wie der erkennende Senat für einen gleichlautenden Feststellungsantrag der Klägerin bereits entschieden hat, ist das Begehren der Klägerin, angesichts des erklärten Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz die Fortdauer des Darlehensvertrags feststellen zu lassen, zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage der von der Klägerin auch hier erhobenen Art, für die ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260, Tz. 48 f. m. w. N.).Die Frage der Wirksamkeit des Vorausdarlehensvertrags ist in dem auf Rückabwicklung, Freistellung und Feststellung gerichteten Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe vielmehr allein eine Vorfrage, über die - wie auch das Berufungsgericht richtig sieht - ebenso wie in dem der Senatsentscheidung vom 27. Mai 2008 (XI ZR 132/07, WM 2008, 1260, Tz. 49) zugrunde liegenden Fall nicht einmal notwendigerweise zu entscheiden war, und über die das Landgericht Karlsruhe auch tatsächlich nicht entschieden hat.
Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 27. Mai 2008 entschieden hat, lässt sich in Fällen der vorliegenden Art ein Feststellungsinteresse der Klägerin mit Blick auf eine auf Rückabwicklung und Freistellung von den Verbindlichkeiten gerichtete gegenläufige Klage der Anleger schon deshalb nicht verneinen, weil dort nicht notwendigerweise über die Frage der Unwirksamkeit des Vorausdarlehensvertrags entschieden wird und eine gegebenenfalls über die Frage getroffene Entscheidung nicht in materielle Rechtskraft erwachsen würde (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260, Tz. 49).
- BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95
Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine …
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
Der Verweis auf eine andere Rechtsschutzmöglichkeit setzt nämlich jedenfalls voraus, dass es dem Kläger möglich und zumutbar ist, sein Klageziel mit der anderen Klage zu verfolgen, dass insbesondere seinem Feststellungsinteresse durch diese genügt ist (st. Rspr., siehe nur BGHZ 134, 201, 208 f. m. w. N.).Der Kläger einer Feststellungsklage muss die Sicherheit haben, dass in dem anderen Verfahren über die von ihm begehrte Feststellung eine materiell-rechtliche Entscheidung ergeht (BGHZ 134, 201, 209).
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
Zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung einer solchen Klage ist, dass das Bestehen oder Nichtbestehen des streitigen Rechtsverhältnisses für die Entscheidung der Hauptsache vorgreiflich ist, also ohnehin darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, WM 2007, 1932, Tz. 17).An der Vorgreiflichkeit fehlt es aber, wenn die Klage zur Hauptsache unabhängig davon abgewiesen wird, ob das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH, Urteile vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, WM 2007, 1932, Tz. 17 und vom 16. Juli 2004 - V ZR 222/03, WM 2005, 991, 993 m. w. N.).
- BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03
Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als …
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
An der Vorgreiflichkeit fehlt es aber, wenn die Klage zur Hauptsache unabhängig davon abgewiesen wird, ob das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH, Urteile vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, WM 2007, 1932, Tz. 17 und vom 16. Juli 2004 - V ZR 222/03, WM 2005, 991, 993 m. w. N.). - BGH, 29.09.2009 - XI ZR 37/08
Zulässigkeit der Feststellung der Unwirksamkeit des Widerrufs eines …
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
c) Dies muss nicht entschieden werden, weil die Annahme des Berufungsgerichts, die Klage sei wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig, aus anderen Gründen unhaltbar ist (so schon zu derselben Argumentation des Berufungsgerichts Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07, Tz. 1 und vom 29. September 2009 - XI ZR 37/08, jeweils zitiert nach Juris). - BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76
Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative …
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
b) Offenbleiben kann auch, ob die Auffassung der Revision zutrifft, der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit greife nicht, weil mit der hier erhobenen Feststellungsklage der Gefahr einer Verjährung begegnet werden solle, dies jedoch nur mit der positiven Feststellungsklage möglich sei, da die negative Feststellungsklage oder die Verteidigung gegen eine solche - wie dies Gegenstand des Parallelverfahrens wäre - die Verjährung nicht hemmten (vgl. BGHZ 72, 23, 28 ff.; KG, NJW 1961, 33;… Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl., § 256 Rn. 17; Macke, NJW 1990, 1651). - OLG Brandenburg, 01.08.2007 - 3 U 109/06
Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Leistungsklage aus dem selben …
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
Dabei kann dahinstehen, ob das nach § 256 Abs. 1 ZPO notwendige Feststellungsinteresse für eine selbständige positive Feststellungsklage überhaupt durch die Möglichkeit, die erstrebte Entscheidung durch eine Widerklage im Rahmen eines bereits anhängigen Rechtsstreits umgekehrten Rubrums zu erreichen, beseitigt wird (so Brandenburgisches OLG, BKR 2007, 508, 509), oder ob dem Kläger insoweit grundsätzlich die von § 35 ZPO eröffnete Wahlmöglichkeit zusteht (…Stein/Jonas/H. Roth, ZPO, 22. Aufl., § 33 Rn. 31, § 256 Rn. 62, jeweils m. w. N.). - KG, 08.06.1960 - 10 U 414/60
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
b) Offenbleiben kann auch, ob die Auffassung der Revision zutrifft, der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit greife nicht, weil mit der hier erhobenen Feststellungsklage der Gefahr einer Verjährung begegnet werden solle, dies jedoch nur mit der positiven Feststellungsklage möglich sei, da die negative Feststellungsklage oder die Verteidigung gegen eine solche - wie dies Gegenstand des Parallelverfahrens wäre - die Verjährung nicht hemmten (vgl. BGHZ 72, 23, 28 ff.; KG, NJW 1961, 33;… Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl., § 256 Rn. 17; Macke, NJW 1990, 1651). - BGH, 14.07.2009 - XI ZR 569/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines …
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
c) Dies muss nicht entschieden werden, weil die Annahme des Berufungsgerichts, die Klage sei wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig, aus anderen Gründen unhaltbar ist (so schon zu derselben Argumentation des Berufungsgerichts Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07, Tz. 1 und vom 29. September 2009 - XI ZR 37/08, jeweils zitiert nach Juris). - BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06
Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der …
Auszug aus BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
Dabei kommt es zwar nicht darauf an, ob das Gericht seine Entscheidung notwendig auch auf diesen Grund stützen muss (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06, NJW-RR 2008, 262, Tz. 11); vielmehr ist es bei mehreren Begründungsmöglichkeiten für die Hauptentscheidung ausreichend, dass das Rechtsverhältnis für einen der möglichen Begründungswege ein notwendiges Glied ist (…MünchKommZPO/Becker-Eberhard, 3. Aufl., § 256 Rn. 80;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 256 Rn. 25).
- BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15
Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig
Darin liegt der maßgebliche Unterschied zu den Fallkonstellationen, die Gegenstand früherer Entscheidungen des Senats (…Senatsurteile vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Rn. 48 f. und vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09, WM 2010, 331 Rn. 10) und des XII. Zivilsenats auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts (…BGH, Urteile vom 7. Mai 2008 - XII ZR 69/06, BGHZ 176, 301 Rn. 37 und vom 3. Juli 2002 - XII ZR 234/99, NJW-RR 2002, 1377, 1378) waren und in denen die dortigen Kläger die Feststellung des Fortbestands des Dauerschuldverhältnisses begehrten. - BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …
Darin liegt der maßgebliche Unterschied zu den Fallkonstellationen, die Gegenstand früherer Entscheidungen des Senats (…Senatsurteile vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Rn. 48 f. und vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09, WM 2010, 331 Rn. 10) und des XII. Zivilsenats auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts (…BGH, Urteile vom 7. Mai 2008 - XII ZR 69/06, BGHZ 176, 301 Rn. 37 und vom 3. Juli 2002 - XII ZR 234/99, NJW-RR 2002, 1377, 1378) waren und in denen die dortigen Kläger die Feststellung des Fortbestands des Dauerschuldverhältnisses begehrten. - OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19
Zulieferer gegen Automobilhersteller
- OLG Brandenburg, 20.01.2016 - 4 U 79/15
Darlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei Unwirksamkeit der …
Die Klägerin begehrt nicht die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs - mit diesem Inhalt wäre der Feststellungsantrag unzulässig, weil mit ihm nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer einzelnen Vorfrage begehrt würde, die nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann (siehe nur BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07 - und vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09) -, sondern die Feststellung, dass sich der Darlehensvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt habe. - BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Verjährungshemmende Wirkung einer negativen Feststellungsklage
Deshalb genügt auch nach neuem Recht weder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage durch den Schuldner noch die Verteidigung des Gläubigers hiergegen, um eine Hemmung der Verjährung zu bewirken (…vgl. MünchKommBGB/Grothe 6. Aufl. § 204 Rn. 4 und 7;… Palandt/Ellenberger BGB 71. Aufl. § 204 Rn. 3;… Musielak/Foerste ZPO 7. Aufl., § 256 Rn. 17;… Henrich in BeckOK BGB [Stand: 1. Mai 2012] § 204 Rn. 3;… Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 256 Rn. 17;… aA Lakkis in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 204 Rn. 38; offen gelassen in BGH Urteil vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09 - NJW-RR 2010, 640 Rn. 13). - OLG Köln, 04.10.2019 - 1 U 83/18
Befristeter Mietvertrag, Schriftform, Veränderung der Mietfläche, Kündigung, …
Zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung einer solchen Klage ist hiernach, dass das Bestehen oder Nichtbestehen des streitigen Rechtsverhältnisses für die Entscheidung der Hauptsache vorgreiflich ist, also ohnehin darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, WM 2007, 1932, zitiert juris Rn 17; vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09, NJW-RR 2010, 640, zitiert juris Rn. 19).An der Vorgreiflichkeit fehlt es indes, wenn die Klage zur Hauptsache unabhängig davon abgewiesen wird, ob das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH…, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, WM 2007, 1932, zitiert juris Rn. 17; vom 15. Dezember 2009, aaO).
- OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts; Rechtsfolgen nach …
Die Kläger begehren nicht die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs - mit diesem Inhalt wäre der Feststellungsantrag unzulässig, weil mit ihm nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer einzelnen Vorfrage begehrt würde, die nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann (siehe nur BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07 - und vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09) -, sondern die Feststellung, dass sich der Darlehensvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt habe. - LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
Umsetzung - Direktionsrecht - Berücksichtigung behinderungsgerechter …
Die Identität mit einer im Parallelprozess auftretenden Vorfrage, begründet keine doppelte Rechtshängigkeit (BGH, 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09, juris Rn 15). - OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 144/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Rechtsfolgen nach Widerruf in einem Altfall
Die Kläger haben nicht die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs begehrt - mit diesem Inhalt wäre der Feststellungsantrag unzulässig, weil mit ihm nicht die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer einzelnen Vorfrage begehrt würde, die nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden kann (siehe nur BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - XI ZR 569/07 - und vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09) -, sondern die Feststellung, dass sich der Darlehensvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt habe. - BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit …
Zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung einer solchen Klage ist, dass das Bestehen oder Nichtbestehen des streitigen Rechtsverhältnisses für die Entscheidung der Hauptsache vorgreiflich ist, also ohnehin darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09 - Rn. 19, NJW-RR 2010, 640) . - OLG Brandenburg, 08.02.2017 - 4 U 190/15
Immobilienfinanzierung, fehlerhafte Widerrufsbelehrung, späte Ausübung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11
Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von …
- OLG Brandenburg, 29.12.2016 - 4 U 89/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs; Voraussetzungen der …
- OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 6/23
Zulässigkeit einer Stufenklage des Versicherungsnehmers in der privaten …
- LG Duisburg, 22.01.2021 - 7 O 107/19
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14
Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und …
- OLG Stuttgart, 09.02.2016 - 10 U 137/15
Wirksame Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister …
- BGH, 17.01.2024 - IV ZR 420/22
- OLG Hamburg, 11.01.2024 - 15 U 28/23
Darlehens- und Grundpfandgläubiger nicht identisch: Keine verbotene …
- OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 10 U 140/09
Berufung im Verfahren über einen Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer …
- BGH, 11.03.2021 - IX ZR 266/18
Antrag eines Insolvenzverwalters auf Feststellung von Mitgliedschafts- und …
- OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 12 U 304/21
Prämienanpassung in der privaten Pflegezusatzversicherung auf Grund des Zweiten …
- OLG Frankfurt, 06.11.2012 - 5 U 154/11
Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung der Commerzbank 2011
- OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 12 U 134/23
Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
- OLG Köln, 11.02.2022 - 20 U 107/21
Rückabwicklung einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach Widerspruch; …
- OLG Düsseldorf, 19.11.2010 - 17 U 15/07
Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht; Wirksamkeit abgeschlossener …
- OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 51/22
Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache Verletzung eines …
- OLG Bremen, 28.03.2023 - 3 U 26/22
Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsanpassung in der privaten …
- LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 38/14
Zahlungsanspruch auf Gebühren in der vollen Höhe pro Kerze i.R.e. Rücktritts vom …
- OLG Rostock, 27.06.2019 - 1 U 99/18
Verbraucherdarlehensvertrag: Pflichtangaben zum Beginn der Widerrufsfrist; …
- OLG Koblenz, 02.11.2012 - 2 U 1188/11
Verjährung der Ansprüche aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit …
- OLG Karlsruhe, 17.03.2023 - 25 U 227/22
Auskunft über Höhe auslösender Faktoren bei Beitragsanpassung privater …
- OLG Karlsruhe, 28.03.2023 - 25 U 348/22
Private Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers über die …
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4c O 11/21
Negative Feststellungsklage
- AG Hagen, 26.09.2018 - 19 C 206/13
Vergütungsanspruch eines zahnärztlichen Abrechnungsunternehmens durch Abrechnung …
- OLG Koblenz, 10.07.2014 - 3 U 1415/13
Berufungskläger trägt die Kosten
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
Freistellung; Dienstkräfte; Regelzahl; studentische Hilfskräfte; Arbeitnehmer; …
- OLG Köln, 11.11.2022 - 20 U 296/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.02.2020 - 12 Sa 1601/19
Feststellungsklage - Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- LAG Köln, 16.03.2012 - 9 Ta 80/12
Nachholung einer unterbliebenen Kostenentscheidung
- LG Köln, 26.01.2016 - 5 O 67/15
Geltendmachung der schuldhaften Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht; …
- LG Köln, 15.11.2016 - 22 O 329/16
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf durch den …
- LG Bielefeld, 24.04.2012 - 6 O 4/12
Haftung eines freiberuflichen Vermögensberaters für Schäden seines Geschäftsherrn …
- OVG Niedersachsen, 09.01.2020 - 8 PS 58/19
Bestimmung des zuständigen Gerichts; Gerichtsstand; objektive Klagehäufung; …
- LG Düsseldorf, 15.09.2011 - 4b O 114/11
Tintenpatrone (3) III
- LG Düsseldorf, 15.09.2011 - 4b O 113/11
Tintenpatrone (6)
- VG Schleswig, 17.12.2014 - 9 A 283/09
Rückabwicklung einer Folgekostenregelung in einem städtebaulichen Vertrag